Zuchtordnung des Presa-Canario Working Club
1. Zuchtbestimmungen
Grundlagen für die Zucht des Perro de Presa Canario
sind die im Rassestandard des Presa Canario Working Club e.V. festgelegten
Merkmale.
Mit dieser Zuchtordnung sollen diese Rassemerkmale erhalten, gefestigt
und ausgebaut werden.
Genetisch bedingte Defekte sollen erfasst und bekämpft werden.
Neben dem Phänotyp sollen vor allem das Wesen und der Verwendungszweck
im Vordergrund stehen.
So soll der Perro de Presa Canario ein erstklassiger, leistungsfähiger
und wesensfester Molosser bleiben, der internationale Akzeptanz genießt.
2. Allgemeine Zuchtzulassung
Mindestalter: Rüden: 18 Monate
Hündinnen: 20 Monate
Zuchttauglich sind Hunde, die
• den GT erfolgreich absolviert haben und
• im Formwert mindestens 2x SG (offene Klasse) vorzuweisen haben
und
• die AD I erfolgreich absolviert haben.
• wesensmäßig dem Rassestandard des PCWC e.V. entsprechen
Die Einteilung richtet sich nach den Anforderungen der
Zuchtklassen.
Leistungshundeabzeichen von VDH/FCI anerkannten Hundesportvereine sind
gültig.
Körklassen anderer Vereine werden nicht anerkannt, gültig sind
somit nur bestandene Körungen des Presa Canario Working Club e.V..
3. Zuchtklassen
1.Standardzucht
Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
2.Championatszucht
Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• 1 x nationales oder internationales Championat
3.Leistungszucht
3.1.Leistungszucht der Klasse I
3.1.1 Leistungszucht der Klasse 1a
Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• FH
3.1.2 Leistungszucht der Klasse Ib
Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• VPG I (A) / IPO I
3.2.Leistungszucht der Klasse II
Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD II
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• VPG II (A) /IPO II
3.3.Leistungszucht der Klasse III
Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD III
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• VPG III (A) /IPO III
4.Körzucht
4.1.Körklasse I
Mindestanforderungen:
• vollendetes 18.Lebensmonat
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• Körung I PCWC e.V
4.2.Körklasse II
Mindestanforderungen:
• vollendetes 24.Lebensmonat
• erfolgreicher GT
• AD II
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• Körung II PCWC e.V.
4.3.Körklasse III
Mindestanforderungen:
• vollendetes 40.Lebensmonat
• erfolgreicher GT
• AD III
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• Körung III PCWC e.V.
4.4 Kör- und Leistungslinie
Die Disposition zu Kör- und Leistungslinie
ergibt sich aus den Qualifikationen und Leistungsabzeichen der Elterntiere.
Bei jeder Verpaarung bestimmt das Elterntier
mit der niedrigeren Zuchtklasse die Zuteilung der Zuchtlinie.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, für die Erteilung der
Zulassung Sonderregelungen zu treffen (z.B. traumatisch bedingte Umstände,
wie Amputation eines Laufes, Arthrodesen, Osteosynthesematerial dgl.).
5. Deckbestimmungen
Der Deckrüde ist frei wählbar.
Die geplante Verpaarung ist mindestens 2 Wochen vor dem Deckakt bei der
Zuchtbuchstelle zu melden und zur Genehmigung vorzustellen.
Dies geschieht durch schriftlichen Antrag an die Vorstandschaft, dem Kopien
der Ahnentafeln der Deckpartner beizulegen sind.
Es wird empfohlen die Deckgebühr vor dem Deckakt schriftlich festzulegen,
mündliche Absprachen sind im Streitfall irrelevant.
Mitgliedern des PCWC e.V. ist es untersagt, ohne außerordentliche
Genehmigung des Vorstandes ihre Hunde in Fremdvereinen belegen oder decken
zu lassen.
Sondergenehmigungen erteilt der Vorstand auf schriftlichen Antrag in Ausnahmefällen.
Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus dem PCWC e.V. zur Folge
haben.
6. Zwingerschutz
Die Erteilung der Anerkennung einer
Zuchtstätte durch den PCWC e.V. erfolgt ausschließlich durch
den Vorstand. Der Antrag auf Anerkennung einer Zuchtstätte hat schriftlich
zu erfolgen
7. Beschränkung der Zuchtzulassung
Die Zuchtzulassung ist auf 2 Würfe
(Hündin) bzw. 2 Deckakte (Rüde) begrenzt. Danach ist die Zuchtzulassung
neu zu beantragen andernfalls erlischt sie. Bei der Hündin muss zwischen
2 Würfen eine Zeitspanne von 9 Monaten liegen.
Verwandschaftsverpaarungen in 1.Linie (Mutter und Sohn; Vater und Tochter;
Bruder und Schwester) werden grundsätzlich nicht zugelassen.
8. prinzipieller Zuchtausschluss
Prinzipiell von der Zucht ausgeschlossen sind Hunde,
die
• die Mindestanforderungen zur Standardzucht
nicht erfüllen
• den GT nicht erfolgreich absolviert haben,
• die AD I nicht erfolgreich absolviert haben,
• die Formwertanforderungen nicht erfüllen,
• wesensmäßig nicht dem Rassestandard des PCWC e.V.
entsprechen.
Der Vorstand behält sich das Recht
vor, bei dem Verdacht der mangelnden genetischen Disposition zur Zucht,
die Zuchtzulassung zu entziehen bzw. nicht zu verlängern.
9. Zuchtbuch
Das Zuchtbuch liegt in der Geschäftsstelle
des PCWC e.V. auf und ist für alle stimmberechtigten Mitglieder jederzeit
einsehbar.
9.1. Zuchtbucheintrag
Zuchtbucheinträge nimmt ausschließlich die
Geschäftsstelle des PCWC e.V. vor.
9.2. Führung des Zuchtbuches
Die Führung des Zuchtbuches obliegt dem 1. Vorstand.
9.3. Zuchtwart
Eine Liste der zuständigen Zuchtwarte wird
auf Anfrage bei der PCWC e.V. Geschäftsstelle zugesandt.
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