Zuchtordnung des Presa-Canario Working Club

1. Zuchtbestimmungen

Grundlagen für die Zucht des Perro de Presa Canario sind die im Rassestandard des Presa Canario Working Club e.V. festgelegten Merkmale.
Mit dieser Zuchtordnung sollen diese Rassemerkmale erhalten, gefestigt und ausgebaut werden.
Genetisch bedingte Defekte sollen erfasst und bekämpft werden.
Neben dem Phänotyp sollen vor allem das Wesen und der Verwendungszweck im Vordergrund stehen.
So soll der Perro de Presa Canario ein erstklassiger, leistungsfähiger und wesensfester Molosser bleiben, der internationale Akzeptanz genießt.

2. Allgemeine Zuchtzulassung

Mindestalter: Rüden: 18 Monate
Hündinnen: 20 Monate

Zuchttauglich sind Hunde, die

• den GT erfolgreich absolviert haben und
• im Formwert mindestens 2x SG (offene Klasse) vorzuweisen haben und
• die AD I erfolgreich absolviert haben.
• wesensmäßig dem Rassestandard des PCWC e.V. entsprechen

Die Einteilung richtet sich nach den Anforderungen der Zuchtklassen.
Leistungshundeabzeichen von VDH/FCI anerkannten Hundesportvereine sind gültig.
Körklassen anderer Vereine werden nicht anerkannt, gültig sind somit nur bestandene Körungen des Presa Canario Working Club e.V..


3. Zuchtklassen

Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat

Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• 1 x nationales oder internationales Championat

3.1.Leistungszucht der Klasse I
3.1.1 Leistungszucht der Klasse 1a

Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• FH

3.1.2 Leistungszucht der Klasse Ib

Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• VPG I (A) / IPO I

3.2.Leistungszucht der Klasse II

Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD II
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• VPG II (A) /IPO II

3.3.Leistungszucht der Klasse III

Mindestanforderungen:
• erfolgreicher GT
• AD III
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• BH
• VPG III (A) /IPO III

4.Körzucht

Mindestanforderungen:
• vollendetes 18.Lebensmonat
• erfolgreicher GT
• AD I
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• Körung I PCWC e.V

Mindestanforderungen:
• vollendetes 24.Lebensmonat
• erfolgreicher GT
• AD II
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• Körung II PCWC e.V.

Mindestanforderungen:
• vollendetes 40.Lebensmonat
• erfolgreicher GT
• AD III
• 2 x SG (offene Klasse) oder 1 x SG (offene Klasse) und 1 x Jugendchampionat
• Körung III PCWC e.V.

Die Disposition zu Kör- und Leistungslinie ergibt sich aus den Qualifikationen und Leistungsabzeichen der Elterntiere.

Bei jeder Verpaarung bestimmt das Elterntier mit der niedrigeren Zuchtklasse die Zuteilung der Zuchtlinie.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, für die Erteilung der Zulassung Sonderregelungen zu treffen (z.B. traumatisch bedingte Umstände, wie Amputation eines Laufes, Arthrodesen, Osteosynthesematerial dgl.).

5. Deckbestimmungen

Der Deckrüde ist frei wählbar.
Die geplante Verpaarung ist mindestens 2 Wochen vor dem Deckakt bei der Zuchtbuchstelle zu melden und zur Genehmigung vorzustellen.
Dies geschieht durch schriftlichen Antrag an die Vorstandschaft, dem Kopien der Ahnentafeln der Deckpartner beizulegen sind.
Es wird empfohlen die Deckgebühr vor dem Deckakt schriftlich festzulegen, mündliche Absprachen sind im Streitfall irrelevant.
Mitgliedern des PCWC e.V. ist es untersagt, ohne außerordentliche Genehmigung des Vorstandes ihre Hunde in Fremdvereinen belegen oder decken zu lassen.
Sondergenehmigungen erteilt der Vorstand auf schriftlichen Antrag in Ausnahmefällen.
Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus dem PCWC e.V. zur Folge haben.

6. Zwingerschutz

Die Erteilung der Anerkennung einer Zuchtstätte durch den PCWC e.V. erfolgt ausschließlich durch den Vorstand. Der Antrag auf Anerkennung einer Zuchtstätte hat schriftlich zu erfolgen

7. Beschränkung der Zuchtzulassung

Die Zuchtzulassung ist auf 2 Würfe (Hündin) bzw. 2 Deckakte (Rüde) begrenzt. Danach ist die Zuchtzulassung neu zu beantragen andernfalls erlischt sie. Bei der Hündin muss zwischen 2 Würfen eine Zeitspanne von 9 Monaten liegen.
Verwandschaftsverpaarungen in 1.Linie (Mutter und Sohn; Vater und Tochter; Bruder und Schwester) werden grundsätzlich nicht zugelassen.

8. prinzipieller Zuchtausschluss

Prinzipiell von der Zucht ausgeschlossen sind Hunde, die

• die Mindestanforderungen zur Standardzucht nicht erfüllen
• den GT nicht erfolgreich absolviert haben,
• die AD I nicht erfolgreich absolviert haben,
• die Formwertanforderungen nicht erfüllen,
• wesensmäßig nicht dem Rassestandard des PCWC e.V. entsprechen.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, bei dem Verdacht der mangelnden genetischen Disposition zur Zucht, die Zuchtzulassung zu entziehen bzw. nicht zu verlängern.

9. Zuchtbuch

Das Zuchtbuch liegt in der Geschäftsstelle des PCWC e.V. auf und ist für alle stimmberechtigten Mitglieder jederzeit einsehbar.

Zuchtbucheinträge nimmt ausschließlich die Geschäftsstelle des PCWC e.V. vor.

Die Führung des Zuchtbuches obliegt dem 1. Vorstand.

Eine Liste der zuständigen Zuchtwarte wird auf Anfrage bei der PCWC e.V. Geschäftsstelle zugesandt.