Die Satzung des Presa-Canario Workung Club

§1

Der Verein führt den Namen Presa Canario Working Club e.V..
Er hat seinen Sitz in 85126 Münchsmünster, Bahnhofstr.2.
Der Verein ist in das Vereinsregister Ingolstadt eingetragen.

§2

Zweck des Vereins ist die sportliche und zuchtrelevante Ausbildung des Perro de Presa Canario, sowie die Gesunderhaltung und Reinzucht dieser Rasse.

§3

Mitglied können Rassefreunde/-liebhaber und Besitzer des Perro de Presa Canario werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung der Mitgliedschaft kann ohne Begründung erfolgen.
Die Mitgliedschaft ist zunächst befristet auf ein Jahr und wandelt sich automatisch in eine unbefristete Mitgliedschaft, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf der Befristung schriftlich vom Vorstand des Vereins mitgeteilt wird, daß die Mitgliedschaft im Verein mit Ablauf der Befristung erlischt.

§4

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt mit der schriftlichen Bestätigung des Erhalts der Austrittserklärung oder dem schriftlichen mitteilen des Ausschließungsbeschlusses durch den Vorstand.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins zuwider handelt oder den Vereinsfrieden stört.
Eine Beitragserstattung findet weder im Falle eines Austritts noch im Falle eines Ausschlusses statt. Unterjählicher Beitritt wird anteilig nach Monaten berechnet.

§5

Der Jahresmitgliedsbeitrag wird vom der Vorstand beschlossen.

§6

Investitionen und Ausgaben über einem Betrag von 100,00 Euro bedürfen intern eines Beschlusses der Vorstandschaft.

§7

Der Vorstand besteht aus 1.Vorstand, 2.Vorstand, Schriftführer, Kassenwart, Medienbeauftragtem und dem Öffentlichkeitsbeauftragten für Deutschland,
Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand wird jährlich von der Mitgliederversammlung entlastet.

§8

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn a)ein Vorstandsmitglied sein Amt niederlegt b)1/3 der Mitglieder es unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand
schriftlich verlangt.

§9

Jede Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorstand oder vom 2.Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen einberufen. Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen.

§10

Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorstand oder vom 2.Vorstand geleitet. Von den Mitgliederversammlungen werden Mitschriften verfasst, die vom ersten Vorstand und dem Protokollführer zu unterschreiben sind.
Bei Beschlussfassung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Zur Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit, zur Vereinsauflösung eine 9/10 Mehrheit nötig.
Stimmberechtigt ist, wer Gründungsmitglied ist oder wessen Mitgliedschaft im Verein nicht befristet ist.

§11

Der Verein wird aufgelöst durch den 1.Vorstand und den 2.Vorstand. Das Vereinsvermögen ist dem Verein Mir san Hund e.V. zuzuführen.

Vorstehende Satzung wurde errichtet am 28.01.2006